Feuerwehr-Magazin
10. Februar 2015
Wiesbaden – Am Mittwoch, 11. Februar, ist der Internationale Tag des Notrufes. Dieser Termin führt auf das Datum 11.2. und die Notrufnummer 112 zurück. Im Rahmen der Kampagne “Rettungsgasse rettet Leben!” wollen die Landesgruppe Hessen der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft und das Feuerwehr-Portal Wiesbaden112 zu diesem Termin für “mehr Rücksicht für Rettungskräfte im Straßenverkehr” werben.
“Der Fall des ,rasenden’ Notarztes Dr. Hatz in Bayern zeigt auf, mit welchen Problemen Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst alltäglich zu kämpfen haben, noch bevor sie am Einsatzort eintreffen”, erklärt Michael Ehresmann von Wiesbaden112.
In ihrer Pressemeldung erklären die Kampagnen-Partner: “Bei Notfällen zählt jede Sekunde und Fahrten mit Blaulicht und Martinhorn sind immer eine besondere Stresssituation. Die Einsatzfahrer müssen besonders aufmerksam sein und haben ein vielfach höheres Unfallrisiko. Durch korrektes Verhalten der Verkehrsteilnehmer können gefährliche Situationen verhindert, Zeit eingespart und damit Leben gerettet werden. Dazu gibt es ein Paar einfache Tipps, wie jeder Einzelne dazu beitragen kann, dass die Hilfe schnell und sicher dort ankommt, wo sie benötigt wird:
- Bei jedem Stau von Anfang an eine Rettungsgasse zwischen der linken und den rechts daneben liegenden Spuren bilden und offen halten.
- Bei stockendem Verkehr ausreichend Rangierabstand zum Vordermann halten.
- Wenn Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen: Überblick verschaffen und schnellstmöglich eine geeignete Stelle suchen um Platz zu machen ohne andere zu Gefährden.
- Keine Angst an Ampeln! Eine Rote Ampel darf vorsichtig überfahren werden um Platz zu machen. Hierbei auf den Querverkehr achten.
- Nicht in Kurven oder im Halteverbot halten oder parken! Ein Feuerwehrfahrzeug braucht mehr Platz als ein Auto. Wer falsch parkt gefährdet Menschenleben durch Faulheit.
Jeder, der schon einmal auf Notarzt oder Feuerwehr warten musste weiß, dass sich jeder Sekunde wie eine Minute anfühlt. Nicht umsonst schreibt §38, Abs. 1 der StVO vor, dass bei Blaulicht und Martinshorn ,Alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben’.”